Impressum

Verantwortlich:

Hamanns GAstronomie GmbH
Nick Hamann
Ahornallee 13
15370 Petershagen

www.perfektgastro.de

Kontakt:
Telefon: +49 30/24000609
Telefax: 030/24000609
E-Mail: info@berliner-kartoffelhaus.de

Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtgericht Frankfurt Oder
Registernummer: HRB 19372 


Aufsichtsbehörde

Amtsgericht Frankfurt Oder

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des

Restaurants Berliner Kartoffelhaus

Karl-Liebknecht-Straße 9 | 10117 Berlin

 

I. Geltungsbereich

1.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, Absprachen, Bestellungen,

Reservierungen und über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten des

Restaurants zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren,

Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit

zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurants, sowie

einzelne Tischreservierungen und Essensbestellungen.

2.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Inventars oder

anderer vereinbarter Leistungen ist nicht oder nur nach vorheriger schriftlicher

Genehmigung erlaubt.

3.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart

wurden.

 

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

1.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Restaurant

zustande, dies gilt auch für telefonisch bestellte Leistungen.

2.

Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter

ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der

Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle

Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Restaurant eine entsprechende

Erklärung des Veranstalters vorliegt.

3.

Das Restaurant haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine

Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind

ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu

vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen und Schäden, die auf

einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen

Pflichten des Restaurants beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht

die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten

Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das

Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für

Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,

um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im

Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die

Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.

4.

Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren grundsätzlich nach 6 Monaten ab dem

Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1

BGB.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.

Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Restaurant

zugesagten Leistungen zu erbringen.

2.

Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen

Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Restaurants zu zahlen. Dies

gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an

Dritte, insbesondere auch für Forderungen von

Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

Überschreitet der Zeitraumzwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier

Monate und erhöht sich der vom Restaurant allgemein für derartige Leistungen

berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens

jedoch um 5% erhöht werden.

4.

Rechnungen des Restaurants sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Restaurant ist berechtigt,

aufgelaufene

5.

Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei

Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt, die jeweils geltenden

gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Restaurant bleibt der Nachweis

eines höheren Schadens vorbehalten.

6.

Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu

verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag

schriftlich vereinbart werden.

7.

In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des

Vertragsumfanges, ist das Restaurant berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis

zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im

Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu

verlangen.

8.

Der Kunde kann nur mit einer schriftlich anerkannten oder rechtskräftig

festgestellten Forderun

g gegenüber einer Forderung des Restaurants aufrechnenoder mindern.

 

IV. Rücktritt (Abbestellung, Stornierung, Nichterscheinen, Verspätung des Kunden)

1.

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurant geschlossenen

Vertrag muss durch den Kunden in Textform erfolgen (E-Mail, Fax, oder Brief)

und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht,

sind in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag sowie bei

Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche

Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich

ist.

2.

Sofern zwischen dem Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt

vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag

zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Restaurants

auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum

vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem

Restaurant ausübt.

3.

Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin

zurück, ist das Restaurant berechtigt, 35% des entgangenen Speisenumsatzes in

Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

4.

Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der

Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart,

wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots

zugrunde gelegt.

5.

Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, ist das Restaurant berechtigt,

bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem

Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale

x vereinbarte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

6.

Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt.

7.

Verringerungen in der Teilnehmerzahl/Stückzahl werden nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn

kostenfrei geändert. Von 7 Tagen bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn

entstehen Kosten in Höhe von 35% des entgangenen Speisenumsatzes. Bei

Reduzierung der Teilnehmerzahl im Zeitraum von 0 bis 2 Werktage vor

Leistungsdatum werden die Kosten zu 100% in Rechnung gestellt.

8.

Bei allen Reservierungen, die durch das Restaurant per E-Mail, Fax oder Brief

bestätigt wurden und die durch den Kunden lt. AGB nicht in Anspruch genommen

wurden durch Nichterscheinen ohne schriftliche Absage in Textform per E-Mail,

Fax oder Brief (bei Menüabsprache 24 Stunden im Voraus bzw. bei a la carte

Service 2 Stunden vor vereinbartem Termin) wird durch das Restaurant pro Person

bzw. pro reserviertem Platz eine Kostenpauschale in Höhe von 20 € erhoben

(zahlbar sofort und per Überweisung), es sein denn, ein geringerer Schaden wird

durch den Kunden nachgewiesen.

9.

Nach einer Verspätung des Kunden von mehr als 30 Minuten werden die reservierten

Plätze im Restaurant ohne vorherige weitere Ankündigung wieder freigegeben, und

es besteht kein Anspruch des Kunden auf die vereinbarte Leistung bei einer

Verspätung von mehr als 30 Minuten.

 

V. Rücktritt des Restaurants

1.

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist

schriftlich vereinbart wurde, ist das Restaurant in diesem Zeitraum seinerseits

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den

vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des

Restaurants auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.

Wird eine vereinbarte oder oben gemäße Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung

nicht geleistet, ist das Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag

berechtigt.

3.

Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

zurückzutreten, beispielsweise falls

- höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung

des Vertrages unmöglich machen;

- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des

Kunden oder Zwecks, gebucht werden;

- das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltungen den

reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants

in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.

Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist.

- ein Verstoß gegen obige Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4.

Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz.

 

VI. Änderung der Teilnehmerzahl und der  Veranstaltungszeit

1.

Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn

dem Restaurant in Textform mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen

Zustimmung des Restaurants.

2.

Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom

Restaurant bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden

Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

3.

Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Restaurant berechtigt,

die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume/ Plätze zu

tauschen oder den Vertrag gänzlich zu stornieren, ohne dass

Schadensersatzansprüche des Kunden greifen.

4.

Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, und stimmt

das Restaurant diesen Abweichungen zu, kann das Restaurant die zusätzliche

Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das

Restaurant trifft ein Verschulden.

 

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist unzulässig.

 

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1.

Soweit das Restaurant für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige

Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf

Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die

ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter

aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2.

Der Antrag bzw. die Anmeldung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische

Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) hat durch den Kunden zu erfolgen. Er

muss sich die Genehmigung der GEMA einholen sowie diesbezüglich anfallende

Gebühren selbst tragen.

3.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des

Stromnetzes des

4.

Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte

auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des

Restaurants gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Restaurant diese nicht zu

vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann das

Restaurant pauschal erfassen und berechnen.

5.

Der Kunde ist mit Zustimmung des Restaurants berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-

und

6.

Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Restaurant eine Anschlussgebühr verlangen.

7.

Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen (technische

Einrichtungen) des Restaurants ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet

werden.

8.

Störungen an vom Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen

Einrichtungen werden nachMöglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht

zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Restaurant diese Störungen

nicht zu vertreten hat.

 

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1.

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf

Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Das

Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung,

auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

des Restaurants. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die

Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht

darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2.

Mitgebrachtes Material hat den jeweils gültigen brandschutztechnischen Anforderungen zu

entsprechen. Das Restaurant ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu

verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist das

3.

Restaurant berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.

Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von

Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen.

4.

Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung

unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Restaurant die

Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die

Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Restaurant für die Dauer des

Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht

der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der

geforderten Höhe entstanden ist.

 

X. Haftung des Kunden für Schäden

1.

Der Kunde haftet er für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch

Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus

seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2.

Das Restaurant kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B.

Versicherungsnachweise, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

XI. Schlussbestimmungen

1.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sowie der Verzicht auf die Schriftform

haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den

Kunden sind unwirksam.

2.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.

3.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im

kaufmännischen Verkehr der Sitz des Restaurants. Sofern ein Vertragspartner die

Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand

im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Restaurants.

4.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts

ist ausgeschlossen.

5.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen

Vorschriften.

 

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